„Gratis – Zahnspange“


  • Informationen zur Gratis – Zahnspange

    Voraussetzungen für die „Gratis-Zahnspange“ bzw. für einen erhöhten Zuschuss von der Krankenkasse:

    Die Krankenkasse fordert vom Arzt eine genaue Klassifizierung der Fehlstellung nach dem IOTN – Index (Index of Orthodontic Treatment Need). Bei Fehlstellungen, die in IOTN 4 oder 5 fallen, haben Patienten bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Kassenleistung für die festsitzende Zahnspange.
    Bei schweren Fällen kann eine Vorbehandlung (Interzeptive Behandlung) schon im frühkindlichen Alter notwendig sein.

    Die Kosten für eine interzeptive Behandlungen bei Kinder vor dem 10. Lebensjahr mit IOTN-Grad 4 oder 5 nach §153a ASVG betragen zwischen € 1.100.- bis 2.000.-

    Für die Hauptbehandlung mit festsitzender Zahnspange bei Jugendlichen, die sich meist über 2-3 Jahre erstreckt, bei IOTN 4 oder 5 nach §153a ASVG muss mit € 4.000.- bis € 6.500.- gerechnet werden. Je nach Krankenkasse beträgt der Zuschuss bis zu € 3.500,-.